Herzlich willkommen, liebe Student*innen!
Ein bet36体育在线_bet36体育投注¥官网 bringt viele neue Herausforderungen mit sich, von Zeitmanagement und hohen inhaltlichen Ansprüchen hin zu einem neuen sozialen Umfeld. Kommen daneben noch Familienaufgaben hinzu, ist es gar nicht so leicht, alles in Einklang zu bringen.
Neben dem Studieren mit Kind(ern), kann auch die Pflege von nahestehenden Menschen für Student*innen eine Mehrbelastung darstellen.
Um Sie in diesen Situationen zu unterstützen, haben wir im Folgenden wichtige Informationen und Dokumente gesammelt.
Bei Fragen und Anregungen k?nnen Sie sich gern - telefonisch, per E-Mail, Online-Konferenz oder vor Ort - an mich wenden. Die Gespr?che finden vertraulich statt.
Inhalt
bet36体育在线_bet36体育投注¥官网 und Pflege
Mit den vielf?ltigen Zugangswegen zum bet36体育在线_bet36体育投注¥官网 diversifiziert sich auch die Gruppe der Student*innen. Zudem haben die demographischen Ver?nderungen zur Folge, dass es immer mehr Pflegebedürftige gibt und in Zukunft geben wird. So rückt das Thema Pflege zunehmend ins Blickfeld von Familien- sowie Studien- und Arbeitsalltag.
Pflegebedarf kann pl?tzlich entstehen, aber auch stetig ansteigen, wenn sich die Situation der Betroffenen langsam verschlechtert. Damit Sie sich gut vorbereitet auf diese ver?nderte Lebensrealit?t einstellen k?nnen, m?chten wir in den Links weiterführende Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen und Unterstützungsangebote mit Ihnen teilen. Einen Pflegegrad für Betroffene zu beantragen, kann oft eine erste Entlastung bringen. Dieser legt die Schwere einer Beeintr?chtigung fest und begründet damit einen Anspruch auf Pflegeunterstützungsleistungen (z.B. Pflegegeld). Der Antrag kann bei der Pflegekasse gestellt werden, die in der Regel einen Gutachter beauftragen, den Pflegegrad zu überprüfen. Besteht ein Pflegegrad, kann es leichter sein, als pflegende Person anerkannt zu werden. Auch wenn es oft ?berwindung kostet, ist es sinnvoll, frühzeitig Lehrkr?fte in die eigene Situation einzuweihen, um ggf. einen Nachteilsausgleich, wie alternative Prüfungsleistungen, flexiblere Teilnahmem?glichkeiten oder ?hnliches vereinbaren zu k?nnen.
Zwischen Pflegeaufgaben, bet36体育在线_bet36体育投注¥官网 und anderen Verpflichtungen ist es au?erdem wichtig, auch eigene Bedürfnisse nicht aus dem Blick zu verlieren. Die Sozialberatung des Studierendenwerks kann Sie in allen Fragen rund um Studienorganisation und -finanzierung unterstützen. Fühlen Sie sich überlastet oder m?chten gemeinsam nach neuen M?glichkeiten suchen, k?nnen Sie sich auch an die psychosoziale Beratung des Studierendenwerks wenden.
Ratgeber und rechtliche Informationen
Portal der Bundesregierung "Zuhause im Alter"
Angeh?rige pflegen- Onlinekurse und Pflegeratgeber
Verbraucherzentrale "Der Weg zum Pflegegrad"
Vebraucherzentrale "Checkliste Ambulante Pflege"
Gewaltpr?vention in der Pflege
Einsamkeit im Alter und in der Pflege
Beratung, Pflegedienste und Interessensvertretung
Mutterschutz für Student*innen
In der Mutterschutzzeit - 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach Geburt - besteht eine besondere Schutzzeit, die alle Arbeitgeber*innen und Bildungsinstitutionen gegenüber ihren Schüler*innen, Auszubildenden und Student*innen und Besch?ftigten gew?hren müssen.
Diese in dem Mutterschutzgesetz festgelegten Fristen gelten für jede Person, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt – unabh?ngig von dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht (vgl. Mutterschutzgesetz 2018). Sie k?nnen also auch von trans*-M?nnern, intergeschlechtlichen und nicht-bin?ren Personen geltend gemacht werden.
Damit alle Rechte in der Mutterschutzzeit in Anspruch genommen werden k?nnen, ist eine Mitteilung über die Schwangerschaft notwendig. Diese Mitteilung ist nicht an eine konkreten Zeitpunkt gebunden, sondern kann jederzeit erfolgen.
Optionen für die Studienorganisation
Für die individuelle Studienorganisation bestehen verschiedene Optionen, die im Folgenden exemplarisch dargestellt werden:
- Student*in: Mitteilung (s. Formulare) über bestehende Schwangerschaft und Mutterschutzzeiten beim Studierenden-Service-Point einreichen
- Formular A: Schwangerschaft (bitte anklicken)
- Formular B: Mutterschutzzeiten (bitte anklicken)
- Studierenden-Service-Point: Aufforderung gegenüber Fachbereich/Betriebs?rzt*innen zur Erstellung von Gef?hrdungsbeurteilungen und Schutzma?nahmen
- verschiedene Verantwortliche: Prüfung und ggf. Festlegung von Ma?nahmen sowie Kommunikation gegenüber der Student*in
- Student*in: Mitteilung (s. Formulare) über bestehende Schwangerschaft beim Studierenden-Service-Point einreichen
- Formular A: Schwangerschaft (bitte anklicken)
- Formular B: Mutterschutzzeiten (bitte anklicken)
- Student*in: Antrag auf Urlaubssemester im Dezernat für Akademische Angelegenheiten einreichen
- Dezernat für Akademische Angelegenheiten: Prüfung und Rückmeldung zur Antragsbest?tigung oder ggf. Begründung für (aktuelle) Ablehnung
- Student*in: Mitteilung (s. Formulare) über bestehende Schwangerschaft an den Studierenden-Service-Point
- Formular A: Schwangerschaft (bitte anklicken)
- Student*in: Antrag auf Exmatrikulation im Dezernat für Akademische Angelegenheiten einreichen
- Dezernat für Akademische Angelegenheiten: Best?tigung der Exmatrikulation
Nachteilsausgleich
Student*innen mit vielf?ltigem und erh?htem CARE-Aufwand - zu denen die Begleitung und Betreuung von Kindern und/oder die Pflege von kranken und/pflegebedüftigen Menschen oder andere Sorgearbeiten geh?ren - haben die M?glichkeit, einen Nachteilsausgleich in der Studien- und Prüfungsorganisation zu beantragen. In der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung ist dies unter § 15 Abs. 7 festgelegt (vgl. Amtliche Bekanntmachung der bet36体育在线_bet36体育投注¥官网 2022):
Macht ein*e Student*in glaubhaft, dass es aufgrund einer k?rperlichen Behinderung oder einer erheblichen k?rperlichen, gesundheitlichen oder vergleichbaren Beeintr?chtigung, die l?ngerfristig ist und die au?erhalb der in der Prüfung zu ermittelnden Kenntnisse und F?higkeiten liegt, nicht m?glich ist, Studien- und Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form oder Frist zu erbringen, kann der Prüfungsausschuss auf schriftlichen Antrag und in Absprache mit der studierenden Person und den Prüfer*innen Ma?nahmen festlegen, durch die gleichwertige Studien- und Prüfungsleistungen innerhalb einer verl?ngerten Frist oder Bearbeitungszeit oder in anderer Form erbracht werden k?nnen.
Vergleichbare Beeintr?chtigungen liegen unter anderem bei schwangeren oder alleinerziehenden Student*innen vor.
Den Antrag auf Nachteilsausgleich finden Sie im nebenstehenden Donwloadbereich und auf der Webseite Studienorganisation und Studierenden-Service-Point: /studium/im-studium/studienorganisation-studierenden-service-point/
Antrag auf Nachteilsausgleich
- DOCXAntrag auf Nachteilsausgleichdocx | 112 KB
Urlaubssemester
Student*innen k?nnen aufgrund von CARE-Aufgaben (u.a. Begleitung/Betreuung von Kindern, Pflege von kranken und pflegebedürftigen Menschen) Urlaubssemester beantragen. Der Antrag auf Beurlaubung im Folgesemester ist im Rückmeldezeitraum zum kommenden Semester, sp?testens jedoch bis zum Ende des laufenden Semesters zu stellen.
Das Erbringen von Studien- und Prüfungsleistungen ist prinzipiell für alle Student*innen w?hrend des Urlaubssemesters gestattet. Aufgrund verschiedener Regularien in den jeweiligen Fachbereichen ist eine vorherige Absprache empfehlenswert.
Den Antrag für das Urlaubssemester finden Sie im nebenstehenden Donwloadbereich und auf der Webseite Studienorganisation und Studierenden-Service-Point: /studium/im-studium/studienorganisation-studierenden-service-point/
Antrag auf Beurlaubung
- PDFAntrag auf Beurlaubungpdf | 526 KB
Teilzeitstudium
In einem Teilzeitstudium werden die gleichen Module wie im Vollzeitstudium absolviert, allerdings über einen l?ngeren Zeitraum gestreckt. Da - in der Regel - nur die H?lfte der im Semester erforderlichen Studienleistungen erbracht werden müssen, verl?ngert sich die Regelstudienzeit. Dies kann eine finanzielle und zeitliche Entlastung bringen. Allerdings sollte bedacht werden, dass im Teilzeitstudium (aktuell) grunds?tzlich kein Baf?g-Anspruch besteht, Wohngeld und Hartz IV k?nnen gegebenenfalls aber beantragt werden. Auch auf andere Leistungen wie Kindergeld, Krankenversicherung, Steuern etc. kann sich ein Teilzeitstudium auswirken, dies sollte vorab mit den zust?ndigen Stellen gekl?rt werden. Bei Fragen zur Studienfinanzierung k?nnen Sie sich grunds?tzlich auch an das Studierendenwerk Halle wenden.
Grunds?tzlich sollen in Sachsen-Anhalt die Studieng?nge so organisiert sein, dass ein Teilzeitstudium erm?glicht wird. Dieses wird semesterweise oder für ein Studienjahr beantragt. (Quelle: Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, §13, 2021) Die entsprechenden Regularien werden aktuell an der bet36体育在线_bet36体育投注¥官网 erarbeitet, sie sind aber noch nicht verabschiedet. Sobald dies umgesetzt ist, k?nnen Sie Ihren Antrag im Dezernat für Akademische Angelegenheiten einreichen. Ein entsprechendes Formular wird dann zum Download bereitgestellt. Der Antrag muss vor Semesterbeginn, für das Sommersemester sp?testens bis zum 15.01. des Jahres und für das Wintersemester bis zum 15.07. des Jahres gestellt werden.
Diesen Antrag finden Sie im nebenstehenden Donwloadbereich und auf der Webseite Studienorganisation und Studierenden-Service-Point: /studium/im-studium/studienorganisation-studierenden-service-point/
Antrag Teilzeitstudium
- PDFAntrag für ein individuelles Teilzeitstudiumpdf | 343 KB
Studienfinanzierung mit Kind
Damit das bet36体育在线_bet36体育投注¥官网 auch mit Kind ohne finanzielle Sorgen fortgesetzt werden kann, ist es klug, sich frühzeitig über Finanzierungsm?glichkeiten Gedanken zu machen. Neben Ansprüchen, die allen Eltern zustehen, gibt es dabei auch speziell auf Student*innen ausgelegte M?glichkeiten.
Grunds?tzlich haben alle Eltern, deren Kinder in Deutschland bei ihnen wohnhaft sind Anspruch auf Kindergeld (monatlich 164€). Für Eltern, die nach der Geburt des Kindes weniger oder gar nicht arbeiten, besteht zus?tzlich die M?glichkeit Elterngeld zu beantragen, um fehlendes Einkommen auszugleichen, dies gilt auch für Student*innen. Die H?he und Dauer der Leistungen h?ngt vom gew?hlten Modell und der pers?nlichen Lebenssituation ab. Wenn es einem Elternteil aufgrund einer Behinderung oder Krankheit nicht m?glich ist, ein Kind zu betreuen, kann der andere Elternteil Elterngeld beziehen, wie ein alleinerziehender Elternteil. Reicht das eigene Einkommen zwar für den eigenen Bedarf, nicht aber für den Unterhalt des Kindes, kann ein Kinderzuschlag (bis 185€) beantragt werden.
Besteht ein Anspruch auf Baf?g, kann ein Kinderbetreuungszuschlag von monatlich bis zu 130€ pro Kind beantragt werden, zudem ist eine Verl?ngerung des F?rderungszeitraums ggf. m?glich. Eine M?glichkeit der Finanzierung, die nicht zurückgezahlt werden muss, ist ein Stipendium. Es gibt dabei Programme, die sich speziell an Student*innen mit Kind richten oder Familienaufgaben als Faktor für die Auswahl berücksichtigen. Bei vielen Stipendien gibt es darüber hinaus einen Zuschlag für familienbezogene Ausgaben. Alleinerziehende Eltern oder junge Familien im bet36体育在线_bet36体育投注¥官网 k?nnen zudem bei der Bundesstiftung ?Mutter und Kind“ eine einmalige Hilfe von bis zu 690€ beantragen. Die Zusage ist abh?ngig von der pers?nlichen Situation.
Weiterführende Informationen zur Studienfinanzierung mit Kind finden Sie in dem Dokument ?FAQs – bet36体育在线_bet36体育投注¥官网 mit Kind-Fragen“.
Informationen und Links
- PDFFAQs- bet36体育在线_bet36体育投注¥官网 mit Kind-Fragenpdf | 153 KB
- PDFPositionspapier "Familie in der Hochschule"pdf | 2 MB
- PDFFlyer des Deutschen Studierendenwerkespdf | 67 KB
- Familienleistungen
Beratungsangebote
Für die individuelle Beratung zur Vereinbarkeit von Familie, bet36体育在线_bet36体育投注¥官网, Beruf und Karriere stehen Ihnen neben der Koordinatorin für die familiengerechte Hochschule folgende Ansprechpersonen sehr gern zur Verfügung.
Die Studienberaterin bietet generelle, fachübergreifende Informationen und Beratung u.a. zu allgemeinen und spezielle Anforderungen eines bet36体育在线_bet36体育投注¥官网s sowie Umgang mit studienbedingten (individuellen) Schwierigkeiten an. Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Die Studienfachberater*innen informieren und beraten zu Studienablauf, Studienaufbau, Inhalten sowie Berufsperspektiven. Ausführliche Informationen erhalten Sie hier.
Die zentrale und dezentralen Gleichstellungsbeauftragte(n) informieren und beraten zu allen Thema rund um Chancengerechtigkeit - geschlechterbezogen und intersektional/divers betrachtet. Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Besuchen Sie auch gern die Webseiten zum Thema Chancengerechtigkeit unter: www.hs-merseburg.de/chancengerechtigkeit
Die Mitarbeiter*innen des Karriereservice informieren und beraten zu allen Thema rund um den Berufeinstieg, Karriereperspektiven sowie Weiterbildungsangeboten. Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Angebote des Studierendenwerkes
Das Studierendenwerk Halle bietet zahlreicche Information-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zu verbesserten Vereinbarkeit von Famlie und bet36体育在线_bet36体育投注¥官网 an, die im Folgenden kurz dargestellt werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerkes Halle.
Bei der Geburt des eigenen Kindes kann das Studierendenwerk 100 € Begrü?ungsgeld zahlen. Dafür müssen Sie lediglich Student*in unserer Hochschule sein und die Geburtsurkunde, Immatrikulationsbescheinigung sowie den Antrag an das Studierendenwerk schicken. Die Vergabe erfolgt dann im Rahmen der verfügbaren Semesterbeitr?ge. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks Halle.
Das Studierendenwerk schenkt Ihnen als Student*in unserer Hochschule auf Antrag kostenfreies Mittagessen für das Kind/die Kinder in der Mensa. Dieses Angebot gilt jeweils für ein Semester und kann bis zum Schuleintritt des Kindes/der Kinder geltend gemacht werden. Dazu schicken Sie den Antrag, eine Kopie Ihrer Immabescheinigung und der Abstammungsurkunde Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder ans Studierendenwerk. Sie bekommen dann einen Kindertellerausweis zugeschickt. Damit k?nnen Sie ganz regul?r in Kombination mit Ihrer Student*innen-Karte in unserer Mensa zus?tzlich zu Ihrer Mahlzeit einen kostenfreien Mittagsteller für Ihr Kind bzw. Ihre Kinder erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks Halle.
Das Studierendenwerk bietet für Schwangere bzw. Personen mit Kindern gern zu folgenden Themen Beratungen an: Finanzierung, Studienorganisation, Krankenkasse, Vaterschaftsanerkennung und Kinderbetreuung. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks Halle.
Das Studierendenwerk ist Tr?ger der Kita CampusKids, eine Regel-Kita für Student*innen und Mitarbeiter*innen der Hochschule sowie Familien im Einzugsgebiet. Weitere Informationen unter: Kita CampusKids
Das Studierendenwerk bietet eine Kurzzeitbetreuung - max. 10 Stunden pro Woche - begleitet durch Student*innen an. Für Student*innen und ihre Kinder kostet dieses Angebot 2€ pro Stunde, für Besch?ftigte 5€ pro Stunde. Weitere Informationen und Bedarfsanmeldungen finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks: Kurzzeitbetreuung
Austauschstudent*innen mit Kind(ern)
Auslandsstudium mit Kind(ern)
Ein Auslandsaufenthalt im Rahmen des bet36体育在线_bet36体育投注¥官网s ist für viele Student*innen interessant. Auch Student*innen mit Kind k?nnen diesen Wunsch verspüren, oft wird er aber von Zweifeln begleitet. Um es gleich vorwegzunehmen: Natürlich ist der Auslandsaufenthalt mit einem Kind mit mehr Planungsaufwand und zus?tzlichen Kosten verbunden, aber mit der richtigen Unterstützung steht dennoch nichts im Weg. Neben der Bewerbung um einen Studienplatz müssen Betreuungsm?glichkeiten oder ein Schulplatz für das Kind, sowie eine Wohnung für zwei bzw. die ganze Familie gefunden werden. Bei der Organisation kann das International Office der Heimathochschule oder der Gasthochschule helfen.
Ein gro?er Punkt bei der Vorbereitung des Auslandsstudiums oder -praktikums ist die Finanzierung. Besteht im Inland ein Baf?g-Anspruch, kann dieser auch für das Auslandsstudium gestellt werden– meist sind die F?rdersummen aufgrund der finanziellen Mehrbelastung sogar h?her angesetzt. Allerdings muss das Ausland-Baf?g aufgrund der langen Wartezeiten frühzeitig beantragt werden, idealerweise mindestens 6 Monate im Voraus. Student*innen die einen Auslandsaufenthalt mit Kind planen und Anspruch auf eine Erasmus+ F?rderung haben, k?nnen zudem eine zus?tzliche Pauschale über ihre Hochschule beantragen. Zudem gibt es spezielle Stipendien, die Student*innenn mit Kind einen Auslandsaufenthalt erm?glichen sollen.
Internationale Gaststudent*innen
Sind Sie selbst als Gaststudent*in mit Kind an der bet36体育在线_bet36体育投注¥官网, k?nnen Sie sich ebenfalls an das International Office wenden, um Beratung und Unterstützung zu bekommen. Ebenfalls k?nnen Sie die Betreuungsangebote des Studierendenwerks nutzen (siehe Angebote des Studierendenwerks).
Downloads und Links
Hochschule: Infomaterial
- PDFFAQs: Studieren mit Kindpdf | 153 KB
- PDFBroschüre: Familiengerechte Hochschulepdf | 644 KB
- PDFHauptgeb?udeplanpdf | 213 KB
Hochschule: Antr?ge
- DOCXAntrag Nachteilsausgleichdocx | 112 KB
- PDFAntrag auf Beurlaubungpdf | 543 KB
Studierendenwerk: Infomaterial
- PDFbet36体育在线_bet36体育投注¥官网 mit Kind finanzierenpdf | 67 KB
Allgem. Regelungen: Infomaterial
- PDFBeh?rdeng?nge vor/nach der Geburtpdf | 41 KB
- PDFMutterschutzgesetzpdf | 1 MB
- PDFKindergeldpdf | 1 MB
- PDFKinderzuschlagpdf | 829 KB