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Semesterbeitrag und R¨¹ckmeldung

Semesterbeitrag und R¨¹ckmeldung

 

Studierende an der bet36ÌåÓýÔÚÏß_bet36ÌåÓýͶע£¤¹ÙÍø zahlen jedes Semester einen Semesterbeitrag. F¨¹r das erste Semester muss die Zahlung des Beitrag zur Immatrikulation nachgewiesen werden. In den folgenden Semestern melden die Studierenden sich zur Fortsetzung ihres bet36ÌåÓýÔÚÏß_bet36ÌåÓýͶע£¤¹ÙÍøs zur¨¹ck ("R¨¹ckmeldung"), indem sie im R¨¹ckmeldezeitraum den Semesterbeitrag sowie gegebenenfalls f?llige Geb¨¹hren und Entgelte f¨¹r das kommende Semester bezahlen.

 

Semesterbeitrag

Wie hoch ist der Semesterbeitrag und woraus setzt er sich zusammen?

Der Semesterbeitrag setzt sich f¨¹r die meisten Studieng?nge wie folgt zusammen:

  1. Beitrag Studentenwerk: 90,00 €
  2. Deutschlandsemesterticket: 176,40 €
  3. Beitrag Studierendenschaft: 10,00 €


Beispiel: F¨¹r das Wintersemester 2024/25 betr?gt der Semesterbeitrag: 276,40 €.

In weiterbildenden Studieng?ngen, deren Organisationsstruktur nur eine eingeschr?nkte Nutzung studentischen Infrastruktur erm?glicht, ist der Beitrag f¨¹r das Studentenwerk erm??igt (45,00 €). In diesen Studieng?ngen gibt es auch kein Deutschlandsemesterticket. Das betrifft an der bet36ÌåÓýÔÚÏß_bet36ÌåÓýͶע£¤¹ÙÍø z.B. den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft in berufsbegleitender Form und die Masterstudieng?nge "Angewandte Sexualwissenschaft" und "Systemische Soziale Arbeit".

 

Wof¨¹r wird der Semesterbeitrag verwendet?

A) Beitrag Studentenwerk: Das Studentenwerk st¨¹tzt mit dem Geld das studentische Mittagessen, studentische Kulturprojekte, die sozialen Dienste und Sanierungsvorhaben.

B) Deutschlandsemesterticket:

Mit dem Deutschlandsemesterticket k?nnen Studierende w?hrend gesamten Semesters (01.10.-31.03. bzw. 01.04.-30.09.) rund um die Uhr Busse, Bahnen, S-Bahnen und Regionalbahnen deutschlandweit ¨¹berall dort nutzen, wo auch das Deutschlandticket g¨¹ltig ist. Der Beitrag zum Deutschlandsemesterticket ist obligatorisch und in der "Beitragsordnung f¨¹r das Studentenwerk Halle" vom 10.01.2024 geregelt. (siehe Amtliche Bekanntmachung 01/2024).

C) Beitrag Studierendenschaft: Der Beitrag kommt dem Studierendenrat und den Fachschaftsr?ten zugute und ist f¨¹r soziale Belange sowie f¨¹r die Selbstverwaltung der Studierendenschaft bestimmt (siehe Beitragsordnung der Studierendenschaft der bet36ÌåÓýÔÚÏß_bet36ÌåÓýͶע£¤¹ÙÍø).

Das Deutschlandsemesterticket

Das Deutschlandsemesterticket gilt bundesweit im ?ffentlichen Personennahverkehr ¨C ¨¹berall dort, wo auch das Deutschlandticket g¨¹ltig ist.  

Das Deutschlandsemesterticket erhalten Sie als digitales Ticket auf Ihrem Smartphone. Daf¨¹r ben?tigen Sie die movemix_app der Halleschen Verkehrs-AG (HAVAG).

 

Was muss man tun, um das Deutschlandsemesterticket zu erhalten?

Schritt 1: R¨¹ckmeldung zum Wintersemester 2024/25 vornehmen

Schritt 2: HochschulCard validieren (G¨¹ltigkeitsdatum 31.03.2025)

Schritt 3: movemix_app der Halleschen Verkehrs-AG (HAVAG) installieren

Schritt 4: Sich in der movemix_app registrieren und das Ticket aktivieren

? Das Ticket ist erst ab 01.10.2024 g¨¹ltig.

 

    Gut zu wissen:

    • Sie k?nnen das Deutschlandsemesterticket in der movemix_app erst aufrufen, wenn Sie den Semesterbeitrag f¨¹r das Wintersemester 2024/25 bezahlt und Ihre HochschulCard validiert haben (G¨¹ltigkeitsdatum: 31.03.2025). Es erfolgt bei der Validierung jedoch kein separater Aufdruck des Deutschlandsemestertickets auf Ihrer Karte, da beim Deutschlandsemesterticket (im Gegensatz zum MDV-Semesterticket) nicht mehr die HochschulCard als Fahrausweis gilt, sondern das Ticket in der App hinterlegt ist.
    • Bei Ticketkontrollen muss das Deutschlandsemesterticket in der movemix_app und ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) vorgezeigt werden. 

     

    Hier geht's zur movemix_app

    Mehr

    H?ufig gestellte Fragen zum Deutschlandsemesterticket

    Ja, der Beitrag f¨¹r das Deutschlandsemesterticket ist obligatorisch.

    Studierende der folgenden Studieng?nge erhalten jedoch kein Deutschlandsemesterticket und zahlen demnach auch nicht den Beitrag f¨¹r das Ticket:  

    • berufsbegleitender Bachelorstudiengangs "Betriebswirtschaft" (B.A.)
    • Masterstudiengang "Angewandte Sexualwissenschaft" (M.A.)
    • Masterstudiengang ?Sexologie¡° (M.A.)
    • Masterstudiengang "Systemische Soziale Arbeit"
    • Zertifikatskurse

    N?heres ist in der "Beitragsordnung f¨¹r das Studentenwerk Halle" vom 10.01.2024 geregelt (siehe Amtliche Bekanntmachung 01/2024). 

    Nein, die HochschulCard ist nicht zugleich als Fahrausweis g¨¹ltig (wie es beim MDV-Semesterticket der Fall war), sondern das Deutschlandsemesterticket wird als digitales Ticket auf dem Smartphone ausgegeben. 

    Um das Ticket auf dem Smartphone zu erhalten, m¨¹ssen Sie die App Movemix der Halleschen Verkehrs-AG (HAVAG) herunterladen und sich in der App registrieren. Dann w?hlen Sie unter Abos und Buchungen "D-Ticket Semester hinzuf¨¹gen".

     

    Weitere Fragen zum Deutschlandsemesterticket?

    N?here Informationen und FAQs zum Deutschlandsemesterticket finden Sie auf der Website der HAVAG: www.havag.com/deutschlandsemesterticket

    F¨¹r R¨¹ckfragen rund um die movemix_app k?nnen Sie sich an den Kundenservice der HAVAG wenden:

    Tel.: 0345 5815666

    E-Mail: kundenservice@havag.com

    R¨¹ckmeldeverfahren

    Wie und wann erfolgt die R¨¹ckmeldung zum folgenden Semester?

    Die R¨¹ckmeldung erfolgt jedes Semester durch Zahlung der erforderlichen Beitr?ge innerhalb der festgesetzten R¨¹ckmeldefrist:

    Zeitraum f¨¹r die R¨¹ckmeldung

    zum  Wintersemester 2024/25
    17.06. - 28.06.2024**

    Bez¨¹glich der R¨¹ckmeldetermine erfolgt keine schriftliche Benachrichtigung!

    F¨¹r R¨¹ckmeldungen nach Ablauf der R¨¹ckmeldefrist erhebt die bet36ÌåÓýÔÚÏß_bet36ÌåÓýͶע£¤¹ÙÍø eine Vers?umnisgeb¨¹hr in H?he von 10 €.

    ** Der angegebene Zeitraum bezeichnet die R¨¹ckmeldefrist f¨¹r das jeweils folgende Semester. (Eine R¨¹ckmeldung f¨¹r das Sommersemester erfolgt jeweils im vorangehenden Wintersemester. Die R¨¹ckmeldung f¨¹r das Wintersemester erfolgt jeweils im vorangehenden Sommersemester.)

     

    Bankverbindung

    Zahlungsempf?nger: bet36ÌåÓýÔÚÏß_bet36ÌåÓýͶע£¤¹ÙÍø
    Kreditinstitutes: Deutsche Bundesbank Magdeburg
    Konto-Nr.: IBAN-Nummer DE58 8100 0000 0080 0015 40
    BIC: MARKDEF1810
    Verwendungszweck (linksb¨¹ndig beginnend): 5-stellige Kennnummer (= Matrikelnummer); Angabe des Semesters (z.B. 20242 f¨¹r WiSe 2024/25); Name, Vorname

    Beispiel: 12345 - 20242 - Musterfrau, Maxi

    Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates und Online-R¨¹ckmeldung

    Es wird empfohlen, zur Zahlung der erforderlichen Betr?ge ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dies kann bequem online erledigt werden und hat den Vorteil, dass die Bearbeitungszeit der R¨¹ckmeldung k¨¹rzer ist.

    Wenn Sie ein Lastschriftmandat erteilt haben, k?nnen Sie die R¨¹ckmeldung bequem online im HIS-Portal vornehmen:

    Online-bet36ÌåÓýÔÚÏß_bet36ÌåÓýͶע£¤¹ÙÍøs- und Pr¨¹fungsverwaltung

    W?hlen Sie den Men¨¹punkt "Studienverwaltung" und dann "Bezahlen und R¨¹ckmelden".

    Bitte beachten Sie, dass die R¨¹ckmeldung innerhalb der R¨¹ckmeldefrist im HIS-Portal durchgef¨¹hrt werden muss.

    Kurz Erkl?rt: HIS Studienverwaltung

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    H?ufig gestellte Fragen zur R¨¹ckmeldung

    H?ufig gestellte Fragen zur R¨¹ckmeldung

    Sobald der Semesterbeitrag auf Ihrem Studienkonto verbucht wurde, k?nnen Sie im Hg/G/1. Etage am Validierungsautomat Ihre HochschulCard f¨¹r das folgende Semester aktualisieren.

    Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit ca. 10 ¨C 14 Tage in Anspruch nimmt.

    Sobald der Semesterbeitrag auf Ihrem Studienkonto verbucht wurde, steht Ihnen die Studienbescheinigung f¨¹r das folgende Semester im HIS-Portal zum Download zur Verf¨¹gung. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit ca. 10 ¨C 14 Tage in Anspruch nimmt.

    Nach Ablauf der R¨¹ckmeldefrist ist die R¨¹ckmeldung im HIS-Portal nicht mehr m?glich. Sie k?nnen sich dann nur noch manuell, d.h. durch ?berweisung des Semesterbeitrags - zuz¨¹glich der Versp?tungsgeb¨¹hr in H?he von 10,00 € - zur¨¹ckmelden.

    Fall A): Der Termin f¨¹r die Verteidigung Ihrer Abschlussarbeit (Kolloquium) ist innerhalb des aktuellen Semesters (bis 31.03. f¨¹r SoSe, bis 30.09. f¨¹r WiSe). In diesem Fall brauchen Sie sich nicht f¨¹r das Folgesemester zur¨¹ckzumelden, da Sie Ihr bet36ÌåÓýÔÚÏß_bet36ÌåÓýͶע£¤¹ÙÍø im aktuellen Semester beenden. Das bet36ÌåÓýÔÚÏß_bet36ÌåÓýͶע£¤¹ÙÍø endet mit dem bestandenen Kolloquium.   

    Fall B): Der Termin f¨¹r die Verteidigung Ihrer Abschlussarbeit (Kolloquium) ist Ihnen noch nicht bekannt oder liegt im folgenden Semester (f¨¹r SoSe ab 01.04., f¨¹r WiSe ab 01.10.). In diesem Fall m¨¹ssen Sie sich f¨¹r das Folgesemester zur¨¹ckmelden. Sollten Sie das bet36ÌåÓýÔÚÏß_bet36ÌåÓýͶע£¤¹ÙÍø doch vor Semesterende abschlie?en und die R¨¹ckmeldung bereits vollzogen haben, erhalten Sie nach der Exmatrikulation den Semesterbeitrag zur¨¹ckerstattet.

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