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Viele Wege führen zur HoMe!

Bildungsbiografien k?nnen sehr verschieden sein. Ebenso unterschiedlich sind auch die Zug?nge zum bet36体育在线_bet36体育投注¥官网. Mit uns finden Sie Ihren pers?nlichen Weg an die bet36体育在线_bet36体育投注¥官网!

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für ein bet36体育在线_bet36体育投注¥官网 an einer der Hochschulen Sachsen-Anhalts ist eine Hochschulzugangsberechtigung. Die Qualifikation für ein bet36体育在线_bet36体育投注¥官网 an einer Fachhochschule wird nachgewiesen durch:

  • die Fachhochschulreife,
  • die allgemeine Hochschulreife,
  • die fachgebundene Hochschulreife,
  • berufliche Fortbildungsabschlüsse, die zum bet36体育在线_bet36体育投注¥官网 berechtigen, oder
  • für beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung durch eine bestandene Eingangsprüfung oder durch ein erfolgreich absolviertes Probestudium

Ist Ihre Hochschulzugangsberechtigung auf das ausstellende Bundesland begrenzt (Vermerk im Zeugnis), wird diese auch in Sachsen-Anhalt anerkannt. 

 

Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte - "Studieren ohne Abitur"

A) Hochschulzugang durch berufliche Fortbildungsabschlüsse

Es gibt berufliche Fortbildungsabschlüsse, die mit der allgemeinen Hochschulreife gleichwertig sind und somit zum bet36体育在线_bet36体育投注¥官网 an der bet36体育在线_bet36体育投注¥官网 in jeder Fachrichtung berechtigen. Sofern ihnen eine mindestens zweij?hrige anerkannte und erfolgreich abgeschlossene berufliche Ausbildung voranging, sind u.a. folgende Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung gleichwertig mit der allgemeinen Hochschulreife:

  • Meister im Handwerk
  • Abschlüsse von Fachschulen entsprechend der ?Rahmenvereinbarung über Fachschulen“ der KMK, z.B. ?Staatlich geprüfter Techniker“/“Staatlich geprüfte Technikerin“ oder "Staatlich anerkannter Erzieher“ und ?Staatlich anerkannte Erzieherin".
  • Fortbildungsabschlüsse gem?? Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung
  • Fortbildungen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialp?dagogischen Berufe, die Abschlüssen der beruflichen Aufstiegsfortbildung vergleichbar sind.

N?heres zu den Studienberechtigungen regelt die Hochschulqualifikationsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (HSQ-VO) vom 17.04.2009 in Verbindung mit § 27 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.

 

B) Hochschulzugang durch Eingangsprüfung oder Probestudium

Beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung k?nnen die Berechtigung für das bet36体育在线_bet36体育投注¥官网 in einem bestimmten Studiengang durch das Bestehen einer Eingangsprüfung oder erlangen. In zulassungsfreien Studieng?ngen ist auch es auch m?glich, ein Probestudium zu absolvieren und dadurch die Studienberechtigung zu erlangen.

1. Eingangsprüfung

Voraussetzungen für die Zulassung:

  • abgeschlossene Berufsausbildung und
  • mindestens drei Jahre hauptberufliche T?tigkeit

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, k?nnen Sie eine Eingangsprüfung für den von Ihnen gewünschten Studiengang an der bet36体育在线_bet36体育投注¥官网 ablegen, um die Berechtigung zum bet36体育在线_bet36体育投注¥官网 in diesem Studiengang zu erlangen.

N?heres zur Eingangsprüfung regelt die Prüfungsordnung zur Feststellung der Studienbef?higung Berufst?tiger ohne Hochschulzugangsberechtigung an der bet36体育在线_bet36体育投注¥官网 (Amtliche Bekanntmachung 31/2016).

Beispiel: Jonas hat sich nach seinem Realschulabschluss für eine Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement entschieden. Danach hat er einige Jahre im Rechnungswesen eines mittelst?ndischen Unternehmens gearbeitet. Allerdings interessiert er sich schon seit l?ngerem für ein bet36体育在线_bet36体育投注¥官网 im IT-Bereich und findet vor allem den Bachelorstudiengang "Angewandte Informatik" interessant. Da sein Schulabschluss ihn nicht zum bet36体育在线_bet36体育投注¥官网 berechtigt, meldet er sich zur Eingangsprüfung zur beruflich Qualifizierte an der bet36体育在线_bet36体育投注¥官网 an.

Hochschulzugang mit Eingangsprüfung

Die Bewerbungsfrist zur Eingangsprüfung ist der 1. Mai (für das Wintersemester) und der 1. November (für das Sommersemester). Sie k?nnen sich natürlich auch schon vor dieser Frist bewerben und die Prüfung eher durchführen. Das Ergebnis ist ein Jahr gültig.

Senden Sie bitte folgende Unterlagen:

  • Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnsitz)
  • Darstellung des schulischen und beruflichen Werdeganges
  • amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Schulausbildung
  • amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsausbildung
  • amtlich beglaubigte Kopie über sonstige berufliche T?tigkeitsnachweise und Qualifikationen
  • eine kurze Begründung des Studienfachwunsches
  • eidesstattliche Versicherung, dass Sie noch keinen entsprechenden Antrag an einer deutschen Hochschule gestellt haben.

an:   

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Dezernat für Akademische Angelegenheiten
Eberhard-Leibnitz-Str. 2
D-06217 Merseburg

Die Eingangsprüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

Die schriftliche Prüfung kann eine Klausur (min. 90 Minuten) sein oder eine Hausarbeit zu einem Thema, dessen Kenntnis eine Voraussetzung für Grundlagen des Studienfaches bildet (Bearbeitungszeit üblicherweise 4 Wochen).

Die mündliche Prüfung ist ein Gespr?ch von min. 20 Minuten Dauer. Zweck der Prüfung ist der Nachweis, dass Sie übe